Wisbert & Partner | Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte

Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer

Ende 2014 wurde das aktuelle Recht zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Der Gesetzgeber in Berlin hat vom Gericht eine Frist bis zum 30. Juni 2016 gesetzt bekommen. Bis dahin muss das bestehende Recht durch eine verfassungskonforme Regelung ersetzt werden. Solange gilt das bisherige Recht fort. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch klargestellt, dass dies keinen Vertrauensschutz gegenüber einer bis zur Urteilsverkündung rückwirkenden Neuregelung bedeutet.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen eine Belastung für die Nachfolge dar. Dem Steuerberater stehen jedoch insbesondere auch nach der Reform der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer und vor deren Umsetzung zum 30.06.2016 Instrumente zur Verfügung, die den Anfall von Erbschaft- oder Schenkungsteuer vermeiden helfen.

Gerne beraten wir sie bei der steuerlichen Gestaltung Ihrer Nachfolge. Dies gilt sowohl für Erbschaften als auch für lebzeitige Schenkungen. Erben beraten wir hinsichtlich steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und erledigen auch die Erbschaftsteuererklärung.

Unsere Leistungen in diesem Bereich:

  • Steueroptimierte Gestaltung von Erbfällen und lebzeitigen Vermögensübertragungen
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen
  • Steuervermeidungsmaßnahmen im Erbfall (Ausschlagung, Pflichtteilsgeltendmachung etc.)
  • Steuerliche Bewertung von Immobilien- und Betriebsvermögen
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
  • Gründung eines Familienpools/FamiliengesellschaftErrichtung einer Stiftung
  • Unternehmensnachfolge
  • Errichtung eines Testaments
  • Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Testamenstvollstreckung
  • Schenkungen
  • Investition in steuergünstige Anlageformen